Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Offenbach am Main ist bemüht, ihren Internetauftritt gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt offenedaten.offenbach.de, sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Stadt Offenbach am Main arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. offenedaten.offenbach.de ist mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) weitestgehend vereinbar. Inhalte, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind unten aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Es liegen noch keine Informationen in deutscher Gebärdensprache vor.
- Einige Datensätze werden als Vorschau in Form einer interaktiven Vorschau-Tabelle angezeigt. Diese Tabellen sind nicht barrierefrei. Zusätzlich zu diesen Tabellen werden die Datensätze jedoch in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt.
- Wir können nicht ausschließen, dass in zum Download zur Verfügung gestellten Datensätzen vereinzelt ältere nicht barrierefreie PDF-Dokumente vorhanden sind. Grundsätzlich finden Sie diese Inhalte zusätzlich in maschinenlesbarer Datenform. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich in anderer Datenform zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.
- Bei Logos, Grafiken oder Fotos ist es möglich, dass das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreichend ist.
Die Stadt Offenbach am Main arbeitet daran, die Anforderungen an Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen und die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. August 2025 erstellt. Eine Überprüfung der Barrierefreiheit des Open-Data-Portals der Stadt Offenbach am Main erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten uns ein Feedback dazu geben?
Ansprechperson Barrierefreiheit Internetauftritt offenedaten.offenbach.de:
Marius Müller
Telefon: +49 69 8065-2308
E-Mail: digital@offenbach.de
Bitte Barriere unter diesem Link melden:
Barriere auf www.offenbach.de melden
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserem Internetauftritt machen möchten, schreiben Sie der Online-Redaktion unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2902
E-Mail: lbit@rpgi.hessen.de